Diese FAQs behandeln häufig gestellte Fragen zum Thema der Zertifizierungsprüfung.
Fragen zu übergeordneten Themen finden Sie auf der Seite www.zv-energie.admin.ch


Fragen zu zeitlichen Abläufe

Wie lange ist die neue Zertifizierung gültig?
Die Zertifizierung ist ab der erfolgreich absolvierten Zertifizierungsprüfung 5 Jahre gültig. Sie werden von der Zertifizierungsstelle vor Ablauf der 5 Jahre für die Rezertifizierung aufgeboten.
Weitere Informationen zur Gültigkeit finden sich auf der Seite des Bundes www.zv-energie.admin.ch


Fragen zu Zertifizierungsvorgaben

Muss ich mich als bereits akkreditierte(r) EnergieberaterIn (EnAW oder Act) prüfen lassen?
Ja, auch bereits von EnAW oder Act akkreditierte Energieeraterinnen und Energieerater müssen sich zertifizieren lassen.

Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für bestehende BeraterInnen?
Ein vereinfachtes Verfahren für bestehende Beraterinnen und Berater gibt es nicht.

Ich stehe kurz vor der Pension und möchte nur noch 2-3 Jahre beratend tätig sein. Erhalte ich eine Übergangszertifizierung?
Um als zertifizierte Energieberaterin, zertifizierter Energieberater zur Erarbeitung von Zielvereinbarungen mit dem Bund, ist eine Zertifizierung notwendig.

Weitere Informationen zu behördlichen Vorgaben finden sich auf der Seite des Bundes
www.zv-energie.admin.ch

An wen richtet sich die Zertifizierung?
Die Zertifizierung richtet sich an Energieberaterinnen und Energieberater sowie Auditorinnen und Auditoren. Es gelten keine spezifischen Vorgaben bezüglich Aus- und Weiterbildung.
Von den Kandidatinnen und Kandidaten wird erwartet, dass sie eine einschlägige Aus- oder Weiterbildung absolviert haben und über erste Erfahrungen in Energie-Beratungssituationen von Unternehmen zu energetischen Themen verfügen.

Weitere Informationen zur Zulassung

Gibt es eine Möglichkeit, junge BeraterInnen in die Zertifizierung zu integrieren?
Ja, es sind alle Fachpersonen zugelassen. Erwartet wird eine entsprechende Ausbildung und erste Beratungserfahrung. 

Weitere Informationen zur Zulassung

Was passiert, wenn ich als BeraterIn während einer gewissen Zeit inaktiv war?
Die Zertifizierung ist 5 Jahre gültig, unabhängig davon, ob Sie als Energieberater oder Beraterin während dieser Zeit im Bereich der Zielvereinbarungen aktiv tätig sind oder nicht.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen zur Zertifizierung?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an die Zertifizierungsstelle: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.